LEH in der Pflicht

Mittwoch, 25. Mai 2022
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Ab dem 1. Juli 2022 müssen auch Lebensmittelhändler kleinere Elektroaltgeräte zurücknehmen, wenn sie solche Artikel gelegentlich anbieten. Für Online-Händler gelten ebenfalls schärfere Regeln inklusive kostenloser Abholung.

Mit dem «Elektrogesetz 3» will der Gesetzgeber bewirken, dass mehr Rohstoffe einer Kreislaufwirtschaft zugeführt werden. Weil Elek­troaltgeräte besonders viele Wertstoffe enthalten, die sich kosten- und ressourcensparend in den Fertigungsprozess neuer Produkte wieder integrieren lassen, gilt diesen ein besonderes Augenmerk. Deshalb wird die für andere Vertriebsformen schon länger bestehende Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte jetzt auch auf Lebensmittelhändler erweitert. Für Elektrofachgeschäfte (über 400 Quadratmeter), Kaufhäuser, Baumärkte, Möbelhäuser und auch SB-Warenhäuser mit festem Elektrogeräte-Sortiment ist die Rücknahme bereits geübte Praxis.

Auf die Kantenlänge kommt es an
Ab Juli muss nun jeder Lebensmittelmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern und mehr, der mindestens einmal im Kalenderjahr Elektrogeräte anbietet, Elektroaltgeräte nach bestimmten Regeln zurücknehmen. Das betrifft alle Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern – unabhängig davon, wo das Produkt gekauft wurde oder ob bei der Rückgabe ein neues Gerät gekauft wird. Die Rücknahmepflicht ist aber beschränkt auf drei Geräte pro Geräteart. Bei einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimeter hingegen muss der Händler das Altgerät nur dann zurücknehmen, wenn der Kunde auch ein neues Gerät bei ihm kauft.

Informationspflicht am POS
Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf das Verkaufsgespräch. Dazu erklärt Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels e. V. (BVT): «Bei Abschluss eines Kaufvertrages im Geschäft vor Ort müssen die Handelsunternehmen ihre Kunden in jedem Fall über die Möglichkeit informieren, dass ihre Altgeräte unentgeltlich zurückgenommen werden.» Händler, die die neuen Regelungen jetzt erstmals anwenden, müssen das Rad nicht neu erfinden, sondern können sich an der bewährten Praxis orientieren, die von anderen Handelsformaten bereits angewendet wird. Sofern eine Kundeninformation im Markt besteht, kann diese praktischerweise als Sammelstelle genutzt werden. Ist das nicht der Fall, sollten Kunden ihre Altgeräte bei jedem Mitarbeiter im Markt abgeben können. Gibt es eine feste Elektroabteilung, kann hier eine Sammelstelle eingerichtet werden – ähnlich wie für die Batterie-Rücknahme.

Kostenfreie Abholung
Kein Händler darf sich seiner Rücknahmepflicht entziehen, indem er den Kunden zum nächsten Wertstoffhof schickt. Das gilt auch für den Online-Handel, der ohnehin bereits seit dem 1. Januar 2022 stärker in die Pflicht genommen wird, wie die Händlerbund Management AG, ein europaweit aktives E-Commerce-Netzwerk, detailliert auflistet. So müssen Online-Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte bestimmte Altgeräte kostenfrei zurücknehmen. Dieser Pflicht unterliegen Geräte der Kategorien 1, 2 und 4: z. B. Bildschirme und Monitore, Kühl- und Gefrierschränke sowie Grossgeräte mit einer Abmessung von mehr als 50 Zentimetern. Die Kunden müssen bereits bei Abschluss des Kaufvertrages auf die Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe hingewiesen werden. In der Praxis übernimmt das der Transportdienstleister, der das neue Gerät liefert.

 

News

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Vom 24. bis 25. April findet das 125. Markant Handelsforum statt. Zu erwarten sind neben zeitaktuellen Vorträgen und Innovationen für den POS auch ein praxisnaher Austausch.

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Recycling

Mehr als 1 Mio. Tonnen
Nach letzten Zahlen des Statistischen Bundesamtes­ (Destatis) wurden 2020 in Deutschland 1,037 Millionen Tonnen Elektro- und Elek­tronikaltgeräte recycelt, anderweitig verwertet oder beseitigt. Die Menge der gesammelten Altgeräte ist um 9,5 Prozent (89 900 t) gegenüber 2019 gestiegen. Mehr als ein Viertel (28,7 %) davon waren Grossgeräte (o. Photovoltaik). Insgesamt wurden 899 300 Tonnen recycelt, das waren 90 800 Tonnen (11,2 %) mehr als 2019. Die Recyclingquote stieg auf 86,7 Prozent. Im Unterschied zum Recycling werden Elektrogeräte­ auch durch Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt. Dies traf 2020 auf 1,9 Prozent (19 500 t) aller angenommenen Geräte zu.