Trendpflanze im Visier

Dienstag, 02. Juli 2019
Foto: iStock (rezkrr)

An Hanf führt kein Weg mehr vorbei. Die Pflanze findet Eingang in die Bereiche Food, Medizin und Kosmetik. Das MARKANT Magazin gibteinen Überblick über Richtlinien bei der Verwendung von Hanf.

Hanf (lat.: Cannabis Sativa L.) ist eine der ältesten Nutz- und Heilpflanzen der Welt. Im europäischen Raum spielte sie bis ins 20. Jahrhundert vor allem bei der Verarbeitung von Textilien und Papier eine wirtschaftliche Rolle, bis sie von anderen Rohstoffen verdrängt wurde. Durch die Fortschritte der Pharmaindustrie verlor sie auch ihre Bedeutung als Medikament. In den 1930er Jahren geriet Hanf schliesslich als Rohstoff für Drogen in Verruf. Verantwortlich für die berauschende Wirkung des Hanfs ist das psychotrop, also auf die Psyche wirkende Cannabinoid­ «Tetrahydrocannabinol», bekannt unter der Abkürzung THC.

Cannabisblüten auf Rezept

Nach heutigen Erkenntnissen können seine pharmakologischen Eigenschaften für Patienten mit chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose, Krebs, HIV und anderen Krankheiten interessant sein. In Deutschland ist es seit März 2017 Patienten mit entsprechenden Erkrankungen erlaubt, Cannabisblüten und -extrakte auf Rezept aus der Apotheke zu erhalten. Die Qualität der Blüten und Extrakte stellt dabei die «Monographie Cannabisblüten» des Deutschen Arzneibuches sicher. In Österreich und der Schweiz ist Hanf bislang nur in zugelassenen Fertigarzneimitteln verkehrs- und verschreibungsfähig. Ausserhalb von medizinischen Zwecken ist THC-haltiger Hanf in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermassen verboten. Das heisst, wird Hanf genutzt, müssen sämtliche Rohstoffe – von Fasern über Samen bis hin zu den Blüten – frei von THC sein. Im Anbau gilt Nutzhanf europaweit mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent als THC-frei. Für den THC-Gehalt speziell in Lebensmitteln hat das deutsche Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin im Jahr 2000 Richtwerte abgeleitet. Einen europaweit gültigen Grenzwert für THC in Lebensmitteln gibt es bisher nicht. Daher warnen Verbraucherschützer vor hanfhaltigen Produkten mit möglicherweise höheren THC-Werten aus dem Ausland.

Grauzonen und Richtwerte

Anders sieht es bei einer weiteren Einzelsubstanz der Hanfpflanze aus, dem nicht berauschend wirkenden «Cannabidiol», abgekürzt CBD. Um CBD entwickelt sich gerade ein richtiger Hype: Es ist in Kapseln, Tabletten oder Globuli wie in Kosmetika auf dem Markt. Ihm wird eine hilfreiche Wirkung etwa bei Schlafstörungen zugesprochen. Damit rutschen CBD-Produkte in eine gesetzliche Grauzone, denn die Waren mit Heilversprechen zu verkaufen, widerspricht der Health-Claims-Verordnung und ist gesetzlich verboten. Ausserdem ist der Stoff CBD zwar frei zugänglich, zählt aber zu den «neuartigen Lebensmitteln» (Novel Foods) und darf eigentlich nur mit einer Bewilligung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder einer Zulassung durch die Europäische Kommission in Verkehr gebracht werden. Die Drogerieketten dm-drogerie markt und ROSSMANN hatten ein «CBD-Öl» wegen dieser rechtlichen Unsicherheit aus dem Sortiment genommen; beim MARKANT Partner dm ist es mittlerweile aber wieder erhältlich.

News

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Vom 24. bis 25. April findet das 125. Markant Handelsforum statt. Zu erwarten sind neben zeitaktuellen Vorträgen und Innovationen für den POS auch ein praxisnaher Austausch.

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Tegut hat das Jahr 2023 mit einem Nettoumsatz von 1,28 Milliarden Euro abgeschlossen und damit das Ergebnis des Vorjahres um 2,44 Prozent übertroffen.

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In Österreich können biologische Lebensmittel trotz allgemeiner Teuerungen auf treue Verbraucher zählen.

Interview

Rechtlicher Status bleibt in Diskussion

Claudia Wagner, Lebensmittelchemikerin bei der AGU Beratungsgesellschaft für
Umwelt- und Qualitätsmanagement mbH, über den Verkauf von Hanfprodukten.

Gibt es Regelungen für den Verkauf von hanfhaltigen Produkten?
Bislang nicht. Trotzdem greifen natürlich die allgemeinen Regelungen der Warengruppe, der das Produkt angehört. So wäre beispielsweise für den Verkauf von hanfhaltigen OTC-Produkten der Sachkundenachweis nötig. Bereitet der Händler Bio-Hanf auf, weil er vielleicht selbst Gastronomie betreibt, wäre er nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrollpflichtig.

Wann ist ein Hanfprodukt ein «neuartiges Lebensmittel» und wann nicht?
Hanfsamen, -samenöl, -samenmehl und fettfreies Hanfsamenprotein wurden vor dem 15. Mai 1997 in nennenswertem Umfang verzehrt und gelten daher als «nicht neuartig», wobei einige EU-Mitgliedsstaaten das Inverkehrbringen von Hanfprodukten als Lebensmittel einschränken. Für die Einzelsubstanz CBD wurde jedoch bisher kein nennenswerter Verzehr vor dem 15. Mai 1997 belegt. CBD wird daher im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission als neuartig beurteilt und bedarf einer Zulassung. Diese ist laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit noch nicht erfolgt, wobei ein Antrag aus Tschechien für trans-Cannabidiol vorliegt.

Damit ist der Verkauf von CBD-haltigen Produkten also kritisch?
Ja, das ist richtig. Der rechtliche Status dieser Produkte ist nach wie vor Gegenstand von Diskussionen. Wenn sich Händler zu dem Verkauf entschliessen, sollten sie zumindest mit Wirkungsversprechen sehr, sehr vorsichtig sein. Die Health-Claims-Verordnung sieht bislang keinen Claim für die Einzelsubstanz CBD vor.