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An Hanf führt kein Weg mehr vorbei. Die Pflanze findet Eingang in die Bereiche Food, Medizin und Kosmetik. Das MARKANT Magazin gibteinen Überblick über Richtlinien bei der Verwendung von Hanf.
Hanf (lat.: Cannabis Sativa L.) ist eine der ältesten Nutz- und Heilpflanzen der Welt. Im europäischen Raum spielte sie bis ins 20. Jahrhundert vor allem bei der Verarbeitung von Textilien und Papier eine wirtschaftliche Rolle, bis sie von anderen Rohstoffen verdrängt wurde. Durch die Fortschritte der Pharmaindustrie verlor sie auch ihre Bedeutung als Medikament. In den 1930er Jahren geriet Hanf schliesslich als Rohstoff für Drogen in Verruf. Verantwortlich für die berauschende Wirkung des Hanfs ist das psychotrop, also auf die Psyche wirkende Cannabinoid «Tetrahydrocannabinol», bekannt unter der Abkürzung THC.
Cannabisblüten auf Rezept
Nach heutigen Erkenntnissen können seine pharmakologischen Eigenschaften für Patienten mit chronischen Schmerzen, Multipler Sklerose, Krebs, HIV und anderen Krankheiten interessant sein. In Deutschland ist es seit März 2017 Patienten mit entsprechenden Erkrankungen erlaubt, Cannabisblüten und -extrakte auf Rezept aus der Apotheke zu erhalten. Die Qualität der Blüten und Extrakte stellt dabei die «Monographie Cannabisblüten» des Deutschen Arzneibuches sicher. In Österreich und der Schweiz ist Hanf bislang nur in zugelassenen Fertigarzneimitteln verkehrs- und verschreibungsfähig. Ausserhalb von medizinischen Zwecken ist THC-haltiger Hanf in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermassen verboten. Das heisst, wird Hanf genutzt, müssen sämtliche Rohstoffe – von Fasern über Samen bis hin zu den Blüten – frei von THC sein. Im Anbau gilt Nutzhanf europaweit mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,2 Prozent als THC-frei. Für den THC-Gehalt speziell in Lebensmitteln hat das deutsche Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin im Jahr 2000 Richtwerte abgeleitet. Einen europaweit gültigen Grenzwert für THC in Lebensmitteln gibt es bisher nicht. Daher warnen Verbraucherschützer vor hanfhaltigen Produkten mit möglicherweise höheren THC-Werten aus dem Ausland.
Grauzonen und Richtwerte
Anders sieht es bei einer weiteren Einzelsubstanz der Hanfpflanze aus, dem nicht berauschend wirkenden «Cannabidiol», abgekürzt CBD. Um CBD entwickelt sich gerade ein richtiger Hype: Es ist in Kapseln, Tabletten oder Globuli wie in Kosmetika auf dem Markt. Ihm wird eine hilfreiche Wirkung etwa bei Schlafstörungen zugesprochen. Damit rutschen CBD-Produkte in eine gesetzliche Grauzone, denn die Waren mit Heilversprechen zu verkaufen, widerspricht der Health-Claims-Verordnung und ist gesetzlich verboten. Ausserdem ist der Stoff CBD zwar frei zugänglich, zählt aber zu den «neuartigen Lebensmitteln» (Novel Foods) und darf eigentlich nur mit einer Bewilligung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit oder einer Zulassung durch die Europäische Kommission in Verkehr gebracht werden. Die Drogerieketten dm-drogerie markt und ROSSMANN hatten ein «CBD-Öl» wegen dieser rechtlichen Unsicherheit aus dem Sortiment genommen; beim MARKANT Partner dm ist es mittlerweile aber wieder erhältlich.